AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MotorScotti bietet den Kunden umfassende Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugwartung und -modifikation.

  1. Vertragsgegenstand
    1. Fahrzeugwartung
      • Fahrzeuguntersuchung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
      • Wechsel von Motorenöl und -filter
      • Wechsel von Getriebeöl und -filter
      • Bremsenservice
      • Austausch der Stossdämpfer und Radaufhängungselemente inklusive diverser Gummibuchsen (ohne Lenkgeometrie)
    2. Fehlerdiagnose und Reparaturen
      • Durchführung von umfassenden Fehlerdiagnosen
      • Ausführung von Reparaturen gemäss den ermittelten Defekten
    3. Folierungen
      • Angebot von Fahrzeugfolierungen nach Kundenwunsch
    4. Fahrzeugimport und -export
      • Durchführung von Abklärungen im Zusammenhang mit Fahrzeugimport und -export
      • Hilfe beim Finden der passenden Dienstleister
    5. Machbarkeitsanalyse für Zulassung in der Schweiz
      • Koordination und Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und Unternehmen
      • Analyse der Machbarkeit von Fahrzeugmodifikationen im Hinblick auf die Zulassung in der Schweiz
    6. Allgemeine Leistungserbringung
      • Erbringung sämtlicher Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis

Der Umfang der Dienstleistungen kann je nach individuellem Bedarf des Kunden variieren. Die konkreten Leistungen und Kosten werden in separaten Angeboten oder Aufträgen detailliert festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsgegenstands bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Preise
      • Der Stundensatz für allgemeine Dienstleistungen beträgt 70.- CHF pro Stunde
      • Die Preise für spezifische Dienstleistungspakete können variieren und werden dem Kunden in einem individuellen Angebot mitgeteilt
      • Fallen Fahrtkosten an, werden diese explizit in der Offerte angegeben
    2. Zahlungsbedingungen für Neukunden
      • Zahlung bei Abholung des Fahrzeugs
      • Sofortige Zahlung nach erbrachter Leistung
      • Oder innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung
    3. Zahlungsbedingungen für Bestandskunden
      • Für registrierte Bestandskunden gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung
    4. Zahlungsmethoden
      • Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs
      • Zahlung per TWINT
      • Banküberweisung auf das angegebene Konto
      • Zahlung per PayPal

Die Rechnungsbeträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich MotorScotti das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Eventuelle Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der Preise bleiben vorbehalten und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

  1. Angebot und Annahme
    1. Angebote
      • Alle Angebote werden schriftlich erstellt und enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung der angebotenen Dienstleistungen und der damit verbundenen Kosten
      • Die Gültigkeitsdauer der Angebote wird im Angebot selbst festgelegt und kann variieren
    2. Annahme
      • Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot sowohl mündlich als auch schriftlich anzunehmen
      • Die Annahme des Angebots durch den Kunden gilt als verbindliche Zustimmung zu den darin enthaltenen Bedingungen und Preisen.
      • Im Falle einer mündlichen Annahme wird MotorScotti alle relevanten Informationen schriftlich bestätigen
    3. Änderungen und Ergänzungen
      • Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien
      • MotorScotti behält sich das Recht vor, Angebote bis zur Annahme durch den Kunden zu ändern oder zurückzuziehen

Die Annahme eines Angebots verpflichtet den Kunden zur Beauftragung der im Angebot aufgeführten Dienstleistungen gemäss den darin festgelegten Bedingungen und Preisen. Etwaige Abweichungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  1. Haftungsausschluss
    1. Haftungsbegrenzung
      • MotorScotti haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind
    2. Ausschluss von Folgeschäden
      • Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, entgangener Einsparungen oder Datenverlust, wird ausgeschlossen
    3. Eigenverantwortung des Kunden
      • Der Kunde ist für die regelmässige Überprüfung und Pflege seines Fahrzeugs verantwortlich. MotorScotti übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf mangelnde Wartung oder Pflege seitens des Kunden zurückzuführen sind
    4. Haftung für Fremdleistungen
      • Für von MotorScotti vermittelte Fremdleistungen, wie beispielsweise Lackierarbeiten oder Lenkgeometrie, übernimmt MotorScotti keine Haftung. Die Haftungsregelungen des jeweiligen Dienstleisters gelten in solchen Fällen
    5. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
      • MotorScotti haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind
    6. Eigenverschulden des Kunden
      • Der Kunde ist verpflichtet, MotorScotti von jeglicher Haftung freizustellen, die auf seinem eigenen Verschulden oder Fehlverhalten beruht
    7. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen dieses Haftungsausschlusses bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien

Dieser Haftungsausschluss dient dazu, die Haftung von MotorScotti angemessen zu begrenzen und die rechtlichen Anforderungen gemäss dem Schweizer Recht zu erfüllen. 

  1. Gewährleistung und Garantie
    1. Gewährleistung
      • MotorScotti gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der üblichen Qualitätsstandards und unter Beachtung der fachlichen Sorgfalt erbracht werden
    2. Mängelbeseitigung
      • Im Falle von Mängeln an den erbrachten Dienstleistungen wird MotorScotti nach eigenem Ermessen und innerhalb angemessener Frist für die Beseitigung der Mängel sorgen
    3. Ausschluss der Gewährleistung
      • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normale Abnutzungserscheinungen oder Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung, Fahrlässigkeit oder unautorisierte Modifikationen zurückzuführen sind
    4. Garantie
      • Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt MotorScotti keine zusätzliche Garantie, es sei denn, diese wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart
    5. Haftung für Fremdleistungen
      • MotorScotti haftet nicht für Mängel an Fremdleistungen, die von Dritten erbracht werden, wie beispielsweise Teilelieferungen oder Lackierarbeiten. Die Haftungsregelungen des jeweiligen Dienstleisters gelten in solchen Fällen
    6. Einschränkungen der Gewährleistungsdauer
      • Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 (zwei) Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme der Dienstleistung durch den Kunden
    7. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen der Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

Diese Regelungen zu Gewährleistung und Garantie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des schweizerischen Rechts und sind darauf ausgerichtet, Klarheit über die Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Vertragsparteien zu schaffen.

  1. Datenschutz
    1. Verantwortlichkeit für personenbezogene Daten
      • MotorScotti ist verantwortlich für die Verarbeitung der von Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts
    2. Zweck der Datenverarbeitung
      • Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zu dem Zweck, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen
    3. Art der verarbeiteten Daten
      • MotorScotti verarbeitet insbesondere Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten, Fahrzeuginformationen und sonstige für die Dienstleistung relevanten Angaben
    4. Dauer der Datenspeicherung
      • Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
    5. Datensicherheit
      • MotorScotti trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung zu schützen
    6. Weitergabe von Daten an Dritte
      • Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist
    7. Rechte der betroffenen Personen
      • Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und kann die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten verlangen
    8. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen dieser Datenschutzbestimmungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien

Diese Datenschutzbestimmungen entsprechen den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzrechts und sollen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht. 

  1. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Laufzeit des Vertrages
      • Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots und hat eine Laufzeit entsprechend der vereinbarten Dienstleistungen. Die genaue Laufzeit wird im individuellen Angebot oder Auftrag festgelegt.
    2. Kündigungsfristen
      • Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Werktagen zu kündigen, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Kündigungsfrist stellt MotorScotti den Kunden die bereits bestellten Teile und etwaige Unkosten (interne und durch Drittanbieter) in Rechnung
    3. Ausserordentliche Kündigung
      • Beide Vertragsparteien haben das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei schwerwiegend gegen die vertraglichen Pflichten verstösst
    4. Kündigungsschreiben
      • Kündigungen für Servicearbeiten können mündlich oder schriftlich erfolgen. Kündigungen für mehrwöchige Dienstleistungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Das Kündigungsschreiben muss die Vertragsparteien, den Kündigungsgrund und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird, klar benennen
    5. Abwicklung nach Vertragsende
      • Nach Beendigung des Vertrages sind beide Parteien verpflichtet, alle noch ausstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, und alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, zurückzugeben
    6. Offene Zahlungen bei Vertragsende
      • Etwaige offene Zahlungen müssen auch nach Vertragsende fristgerecht beglichen werden, sofern sie nicht bereits vor Vertragsende gezahlt wurden
    7. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen bezüglich der Vertragsdauer und Kündigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien

Diese Regelungen zur Vertragsdauer und Kündigung sollen sicherstellen, dass die Laufzeit des Vertrages sowie die Bedingungen für eine ordentliche und ausserordentliche Kündigung klar und transparent geregelt sind. 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Gerichtsstand
      • Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand am Sitz von MotorScotti massgebend, soweit gesetzlich zulässig
    2. Anwendbares Recht
      • Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG)
    3. Schlichtungsverfahren
      • Bevor eine der Vertragsparteien gerichtliche Schritte einleitet, sollen die Parteien bestrebt sein, Streitigkeiten im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens beizulegen
    4. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen bezüglich des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien

Diese Regelungen bezüglich des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts sollen sicherstellen, dass bei eventuellen Streitigkeiten eine klare rechtliche Grundlage vorhanden ist.

  1. Sonstige Bestimmungen
    1. Salvatorische Klausel
      • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt
    2. Änderungen und Ergänzungen
      • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses
    3. Übertragung von Rechten und Pflichten
      • Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Vertragspartei bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei
    4. Mitteilungen
      • Alle Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages sind schriftlich abzufassen und gelten als zugegangen, wenn sie persönlich übergeben oder per Einschreiben an die letztbekannte Adresse der Vertragspartei versandt werden
    5. Vollständige Vereinbarung
      • Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt sämtliche vorherigen Vereinbarungen, Erklärungen oder Absprachen, sei es mündlich oder schriftlich
    6. Gültigkeit bei Vertragsänderungen
      • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und gelten nur für die Zukunft
    7. Schriftliche Änderungen vorbehalten
      • Änderungen oder Ergänzungen bezüglich der sonstigen Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien

Diese sonstigen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass der Vertrag klar, eindeutig und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht. 

Stand: 15. Januar 2024

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